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   BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97   

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BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97 (https://dejure.org/1998,13147)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1998 - 1 D 32.97 (https://dejure.org/1998,13147)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1998 - 1 D 32.97 (https://dejure.org/1998,13147)
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    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten

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  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Dienst bei gewerbsmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97
    Da der Absatz von großen Mengen unverzollter und unversteuerter Zigaretten im Inland nicht ohne Unterverteiler - wie den Beamten - möglich und damit die illegale Einfuhr von Zigaretten wirtschaftlich nicht lohnend wäre, ist das strafgerichtlich als Steuerhehlerei und als gewerbsmäßige Steuerhehlerei qualifizierte Fehlverhalten disziplinarrechtlich nach den Grundsätzen zu beurteilen, die für Steuerhinterziehungen gelten (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 -, IÖD 1998, 142 in einem Parallelfall).

    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).

    Damit wird - wie der Senat bereits im Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., ausgeführt hat - zwar dem Beamten nicht das Ausmaß des gesamten damaligen Zigarettenschmuggels als belastender Umstand zugerechnet.

    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den vom Beamten erstmals in der Hauptverhandlung vor dem Senat geltend gemachten Umstand, er habe nach seiner eigenen Verhaftung auf Verlangen der Steuerfahndung mit dem damaligen Bundesbahnobersekretär Z zwecks illegaler Weitervermittlung unverzollter und unversteuerter Zigaretten Kontakt aufgenommen und damit letztlich zu dessen Überführung und straf- sowie disziplinarrechtlicher Verurteilung beigetragen (vgl. das Senatsurteil vom 26. November 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.1982 - 1 D 73.81

    Ankauf und Absetzen von gestohlenem Beförderungsgut der Deutschen Bundesbahn

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97
    Im übrigen komme hier schon im Hinblick auf den noch schwerwiegender zu beurteilenden Fall in der Sache BVerwG 1 D 73.81, in der lediglich eine Degradierung ausgesprochen worden sei, nur eine Gehaltskürzung in Betracht.

    Durch den Umfang der Tat unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von demjenigen, der Gegenstand des Senatsurteils vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - war und der (nur) zur Degradierung des damals betroffenen Beamten führte.

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97
    Daß ein bestimmter Erfolg - vorliegend die Auslieferung dieser großen Zigarettenmenge mit den entsprechenden Folgen (insbesondere größerer Steuerausfall des Staates, höherer Gewinn des Beamten) - nicht eingetreten ist, ist disziplinarrechtlich nur dann von Bedeutung, wenn der Nichteintritt auf zurechenbarem Verhalten des Beamten beruht (vgl. dazu Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 88.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97
    Im Gegensatz z.B. zur freiwilligen Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat (vgl. zu diesem Milderungsgrund bei sogenannten Zugriffsdelikten Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 -, BVerwGE 86, 283 = DVBl 1990, 877 = DokBer B 1990, 221 = BayVBl 1990, 540 = DÖV 1990, 931 = NVwZ 1990, 1082 = DÖD 1991, 63) ist die Mitwirkung eines Beamten auf Verlangen der Behörde nach Aufdeckung der Tat zur Überführung anderer Täter in der Regel nicht geeignet, eine günstigere Persönlichkeitsbeurteilung zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 92.90

    Beamtenrecht - Strafrechtliche Verurteilung - Unterschlagung amtlicher Gelder

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97
    Auch wenn diese Tatsachen nicht Gegenstand der tatsächlichen Feststellungen des strafgerichtlichen und des disziplinargerichtlichen Urteils sind, dürfen sie hier verwertet werden, und zwar als sonstige, aufgrund der Einlassung des Beamten eindeutig feststehende Umstände, die für die Beurteilung seiner Persönlichkeit sowie für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (vgl. dazu Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 92.90 -, DokBer B 1992, 21 = ZBR 1992, 59 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 7.97 -).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 7.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und des

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97
    Auch wenn diese Tatsachen nicht Gegenstand der tatsächlichen Feststellungen des strafgerichtlichen und des disziplinargerichtlichen Urteils sind, dürfen sie hier verwertet werden, und zwar als sonstige, aufgrund der Einlassung des Beamten eindeutig feststehende Umstände, die für die Beurteilung seiner Persönlichkeit sowie für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (vgl. dazu Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 92.90 -, DokBer B 1992, 21 = ZBR 1992, 59 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 7.97 -).
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